AGBs

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Futuring DL Management sarl

              1. Geltungsbereich

  1. Für unsere Verkäufe gelten neben vorrangigen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.
  2. Diese AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte zwischen den Parteien ausschließlich.

              2.   Zustandekommen von Einzelverträgen

  1. Der Besteller kann jederzeit bei uns Vertragsprodukte bestellen, die der vereinbarten Mindestabnahmemenge für Einzelbestellungen entspricht. Wir sind nicht verpflichtet entsprechende Bestellungen anzunehmen. Sollte eine Bestellung von uns zurückgewiesen werden, werden wir den Besteller innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung darüber informieren.
  2. Bestellungen müssen Angaben des Datum sowie der gewünschten Waren nach Artikelnummer, Bezeichnung, Menge und Preis. Die Bestellungen können per Internett Telefax, Email oder Post an uns gerichtet werden.
  3. Die nach Ziff. 2.b aufgegebene Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von uns gegenüber dem Besteller durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen worden ist. Ziff. 2.b Satz 3 gilt entsprechend.
  4. Wird eine Lieferung von uns durchgeführt, ohne dass eine wirksame Bestellung vorliegt oder ohne dass eine entsprechende Auftragsbestätigung von uns erteilt wurde, so kommt ein Vertrag hinsichtlich dieser Lieferung durch die Entgegennahme der Ware durch den Besteller zustande, wenn nicht der Besteller eine Woche nach Erhalt der Lieferung dem Vertragsschluss uns gegenüber schriftlich widerspricht.

               3.  Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise der Vertragsware ergeben sich aus der zwischen den Parteien festgelegten Preisliste.
  2. Der Besteller zahlt an uns per Vorkasse – Nachnahme – Lastschrift – Kreditkartenzahlung – paydirekt – PayPal.
  3. Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers an Dritte ist ausgeschlossen.

               4.  Lieferzeiten, Lieferhindernisse und Gefahr Tragung.

  1. Sofern wir bei Annahme einer Warenbestellung nichts anderes mitteilen, wird die Bestellung nach ihrer Annahme spätestens innerhalb von zwei Wochen vereinbarungsgemäß zur Auslieferung an den Besteller von uns gebracht, vorausgesetzt der Besteller hat seine Zahlungsverpflichtung gem. Ziff. 3 erfüllt. Wir sind berechtigt, jederzeit eine frühere Auslieferung vorzunehmen.
  2. Stellt sich nach dem Abschluss eines Einzelvertrages heraus, dass der Produzent und/oder Vorlieferant bzw. Zulieferer von uns endgültig nicht liefert oder eine Einfuhrbeschränkung den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder – sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferung betroffen ist – insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller wird unverzüglich durch uns von der vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Lieferung informiert, in gleicher Weise werden ihm etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen erstattet.
  3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den dadurch betroffenen Hauptleistungspflichten. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen Treu und Glauben anzupassen.

               5.  Eigentumsvorbehalt

  1. Soweit die Ware noch nicht bezahlt ist, behalten wir uns das Eigentum an den jeweils gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dieser Vertragsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös, abzüglich angemessener Verwertungskosten, wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Wir können die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Besteller tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwirbt und Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung sicherungshalber in voller Höhe ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Wir werden den Widerruf nur aussprechen und abgetretenen Forderungen einziehen, wenn der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. eines ähnlichen Verfahrens im Heimatland des Bestellers gestellt ist.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Bewahrung der Rechte von uns einzulegen.

               6.  Beschaffenheit der Vertragsprodukte

               7.  Gewährleistung

  1. Für den Anspruch auf Schadenersatz wegen Mängeln gem. § 437 Nr. 3 BGB gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen der Ziffer 8. entsprechend. §§ 438 Abs. 3 BGB und § 479 BGB bleiben unberührt.
  2. Im übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

               8.  Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Für diesen Vertrag und die zukünftigen Einzelverträge gilt ausschließlich das Recht des Staates Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
  • Für rechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder zukünftige unter diesem Vertrag abgeschlossene Einzelverträge sind die lDeutschen Gerichte zuständig, der klagenden Partei bleibt es unbenommen, die andere Partei an einem weiteren zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Regelmäßiger nicht ausschließlicher Gerichtsstand in Luxemburg sowie Erfüllungs- und Erfolgsort ist Luxemburg/ Stadt.
  • Als Vertragswährung ist zwischen den Parteien Euro vereinbart. Sämtliche Rechnungen und Zahlungen haben in dieser Währung zu erfolgen.


  • Die Kosten des Zahlungsverkehr fallen der Vertragspartei zur Last, dessen Kreditinstitut oder sonstige Zahlstelle die Kosten erhebt.

 

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